Notfallapotheke in Bergisch Gladbach / Refrath
Sie suchen dringend eine Notfallapotheke in Ihrer Nähe? Auch unsere Linden Apotheke in Refrath, Bergisch Gladbach, hat in regelmäßigen Schichten und abwechselnd mit anderen Apotheken Nachtdienst bzw. Notdienst. Sind wir an der Reihe, sind wir für Sie an entsprechenden Tagen auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten erreichbar. So erhalten Sie auch am Wochenende sowie an Sonn- und Feiertagen lebenswichtige Medikamente und unsere pharmazeutische Beratung als Apothekerinnen und Apotheker. Sie brauchen uns vor Ihrem Besuch nicht anzurufen, sondern können direkt vor Ort in Refrath vorbeikommen. An welchen Tagen wir Notdienst haben, erfahren Sie hier auf unserer Homepage und auf unserer Facebookseite.
Aktueller Apothekennotdienst in Ihrer Nähe
Die nächsten 4 notdienstbereiten Apotheken für den Standort: Linden-Apotheke, Siebenmorgen 39, 51427 Bergisch Gladbachjeweils von 9:00 Uhr des angegebenen Tages bis 9:00 Uhr des Folgetages
07.12.2024
Marien-Apotheke
Vürfels 77
51427 Bergisch Gladbach
02204/67074
07.12.2024
Avicenna Apotheke
Rösrather Straße 2-16
51107 Köln
0221-98944450
07.12.2024
Apotheke Neurath
Berliner Str. 366
51061 Köln
0221/641973
07.12.2024
Apotheke im Alten Rathaus
Deutzer Freiheit 103
50679 Köln
0221-818394
08.12.2024
Margareten-Apotheke
Olpener Str. 855
51109 Köln
0221/843214
08.12.2024
Montanus Apotheke
Laurentiusstraße 95-97
51465 Bergisch Gladbach
02202-957930
08.12.2024
Apotheke an der Schanz
An der Schanz 1
50735 Köln
0221/762251
08.12.2024
Hubertus Apotheke
Siegburger Str. 380
51105 Köln
0221/838901
Wie funktioniert der Apothekennotdienst in Bergisch Gladbach?
Die Aufgabe der Apothekennotdienste ist es, auch außerhalb normaler Öffnungszeiten dringend notwendige Arzneimittel für die Anwohner zur Verfügung zu stellen. Dabei wechseln sich deutschlandweit die Apotheken täglich in den Notdienstzeiten ab, um die Verantwortung gleichmäßig unter den Apothekerinnen und Apothekern zu verteilen und um personelle Überbelastung zu vermeiden. Besonders in Großstädten leisten die Nachtdienste der Notfallapotheken einen wichtigen Beitrag zur strukturellen Versorgung der Bevölkerung und müssen zu jeder Uhrzeit zur Verfügung stehen. Nicht selten müssen Apothekerinnen und Apotheker mehrere Dutzend Menschen während eines Bereitschaftsdienstes in der Nacht mit Arzneimitteln versorgen oder pharmazeutische Beratung bei gesundheitlichen Fragen und Beschwerden leisten.
Jede Apotheke in Deutschland ist vom Bund gesetzlich dazu verpflichtet, am Apothekennotdienst teilzunehmen. Oftmals geht der Notdienst jedoch über den gesetzlichen Auftrag hinaus, um jederzeit zuverlässige Ansprechpartner vor Ort zu haben. Die rechtliche Basis für die Regelung der Notapotheken bilden das deutsche Apothekengesetz, das Ladenschlussgesetz und die Apothekenbetriebsordnung.
Wie hoch ist die Notdienstgebühr bei Apotheken?
Notdienstgebühren fallen grundsätzlich bei Inanspruchnahme einer Notfallapotheke außerhalb der allgemeinen Ladenschlusszeiten an. Das ist entsprechend der Arzneimittelpreisverordnung in der Zeit von 20 bis 6 Uhr morgens sowie ganztägig an Sonn- und Feiertagen. Die Notdienstgebühr (auch Notdienstzuschlag oder Nachttaxe genannt) beträgt standardmäßig bei allen Apotheken 2,50 € und ist unabhängig von der Anzahl der erworbenen Medikamente oder den vorgelegten Rezepten.
Die Krankenkassen übernehmen die Notdienstgebühr, wenn die Apothekerin oder der Apotheker einen entsprechenden Vermerk der Eilbedürftigkeit („noctu“) auf dem Rezept vermerkt hat und das Rezept unmittelbar in der Notfallapotheke eingelöst wird.