
Notfallapotheke in Bergisch Gladbach / Refrath
Sie suchen dringend eine Notfallapotheke in Ihrer Nähe? Auch unsere Linden Apotheke in Refrath, Bergisch Gladbach, hat in regelmäßigen Schichten und abwechselnd mit anderen Apotheken Nachtdienst bzw. Notdienst. Sind wir an der Reihe, sind wir für Sie an entsprechenden Tagen auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten erreichbar. So erhalten Sie auch am Wochenende sowie an Sonn- und Feiertagen lebenswichtige Medikamente und unsere pharmazeutische Beratung als Apothekerinnen und Apotheker. Sie brauchen uns vor Ihrem Besuch nicht anzurufen, sondern können direkt vor Ort in Refrath vorbeikommen. An welchen Tagen wir Notdienst haben, erfahren Sie hier auf unserer Homepage und auf unserer Facebookseite.
Aktueller Apothekennotdienst in Ihrer Nähe
Die nächsten 4 notdienstbereiten Apotheken für den Standort: Linden-Apotheke, Siebenmorgen 39, 51427 Bergisch Gladbachjeweils von 9:00 Uhr des angegebenen Tages bis 9:00 Uhr des Folgetages
24.03.2026
Dorotheen-Apotheke
Dellbrücker Hauptstraße 77
51069 Köln
0221/681054
24.03.2026
Glückauf-Apotheke
Olper Straße 31
51491 Overath
02204/71010
24.03.2026
Röntgen Apotheke
Ostheimer Straße 46
51103 Köln
0221/871187
24.03.2026
Marien-Apotheke
Bergerstraße 169
51145 Köln
02203/32498
25.03.2026
Rather Burg-Apotheke
Rösrather Straße 597
51107 Köln
0221/864051
25.03.2026
Buchheimer-Apotheke
Frankfurter Straße 92
51065 Köln
0221/694870
25.03.2026
Carl Duisberg Apotheke
Am Klösterchen 6
51375 Leverkusen
0214/502189
25.03.2026
Pelikan-Apotheke
Evergerstraße 6-8
51061 Köln
0221/662840
Wie funktioniert der Apothekennotdienst in Bergisch Gladbach?
Die Aufgabe der Apothekennotdienste ist es, auch außerhalb normaler Öffnungszeiten dringend notwendige Arzneimittel für die Anwohner zur Verfügung zu stellen. Dabei wechseln sich deutschlandweit die Apotheken täglich in den Notdienstzeiten ab, um die Verantwortung gleichmäßig unter den Apothekerinnen und Apothekern zu verteilen und um personelle Überbelastung zu vermeiden. Besonders in Großstädten leisten die Nachtdienste der Notfallapotheken einen wichtigen Beitrag zur strukturellen Versorgung der Bevölkerung und müssen zu jeder Uhrzeit zur Verfügung stehen. Nicht selten müssen Apothekerinnen und Apotheker mehrere Dutzend Menschen während eines Bereitschaftsdienstes in der Nacht mit Arzneimitteln versorgen oder pharmazeutische Beratung bei gesundheitlichen Fragen und Beschwerden leisten.
Jede Apotheke in Deutschland ist vom Bund gesetzlich dazu verpflichtet, am Apothekennotdienst teilzunehmen. Oftmals geht der Notdienst jedoch über den gesetzlichen Auftrag hinaus, um jederzeit zuverlässige Ansprechpartner vor Ort zu haben. Die rechtliche Basis für die Regelung der Notapotheken bilden das deutsche Apothekengesetz, das Ladenschlussgesetz und die Apothekenbetriebsordnung.
Wie hoch ist die Notdienstgebühr bei Apotheken?
Notdienstgebühren fallen grundsätzlich bei Inanspruchnahme einer Notfallapotheke außerhalb der allgemeinen Ladenschlusszeiten an. Das ist entsprechend der Arzneimittelpreisverordnung in der Zeit von 20 bis 6 Uhr morgens sowie ganztägig an Sonn- und Feiertagen. Die Notdienstgebühr (auch Notdienstzuschlag oder Nachttaxe genannt) beträgt standardmäßig bei allen Apotheken 2,50 € und ist unabhängig von der Anzahl der erworbenen Medikamente oder den vorgelegten Rezepten.
Die Krankenkassen übernehmen die Notdienstgebühr, wenn die Apothekerin oder der Apotheker einen entsprechenden Vermerk der Eilbedürftigkeit („noctu“) auf dem Rezept vermerkt hat und das Rezept unmittelbar in der Notfallapotheke eingelöst wird.
